ASF-Thomas

Leckanzeiger SGB

Was ist ein Leckanzeigesystem?

Allgemeines zu Normen, Vorschriften und notwendigen Qualifikationen zur Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Leckanzeigersystemen.
Die Regelungen zum Einsatz von Leckanzeigersystemen basieren im Wesentlichen auf die
Vorschriften aus dem

  • Baurecht, enthält u.a. Regelungen für Zulassungen für Leckanzeiger und andere Komponenten, zuständig hierfür ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG), enthält z.B. Regelung zu Fachbetrieben (… Anlagen … dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instand gehalten, instand gesetzt und gereinigt werden…)
  • Arbeitsschutzrecht, enthält u.a. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrsichV), z.B. Regelungen zum Ex-Schutz

Technische Vorgaben für Leckanzeigesysteme sind in den Zulassungsgrundsätzen des DIBt und in
der Norm DIN EN 13160 Teil 1-7 geregelt
Teil 1: Allgemeine Grundsätze
Teil 2: Über- und Unterdrucksysteme, Anforderungen für Klasse I Geräte
Teil 7: Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren für Überwachungsräume, Leckschutz-auskleidungen und Leckschutzummantelungen

Klassen der Leckanzeigersysteme:
Klasse I:
Systeme dieser Klasse zeigen ein Leck oberhalb oder unterhalb des Flüssigkeitsspiegels in einem doppelwandigen System an. Sie zeigen ein Leck an, bevor irgendein Produkt in die Umwelt eindringen kann (z. B. Unter- und Überdruck-Systeme).

Klasse II bis Klasse V:
Systeme dieser Klassen zeigen Leckagen bzw. Flüssigkeitsverluste oberhalb und unterhalb des Flüssigkeitsspiegels an, es besteht die Möglichkeit, dass Flüssigkeit in die Umwelt austritt.

Wichtige Anforderungen an Leckanzeiger:

  • Ein Leck muss durch optischen und akustischen Alarm angezeigt werden
  • Leckanzeigesysteme und/oder deren Teile, die für den Einbau in explosionsgefährdeter Atmosphäre gedacht sind, müssen explosionsgeschützt sein
  • Die Betriebsbereitschaft muss angezeigt werden, z. B. durch ein grünes Licht
  • Der optische Alarm muss angezeigt werden, z. B. durch ein rotes Licht, und darf nicht abschaltbar sein. Der akustische Alarmgeber muss abschaltbar sein
  • Steckverbindungen oder Schalter in der elektrischen Zuleitung sind nicht zulässig.
  • Überwachungsraumvolumen pro Leckanzeiger: bei Tanks 8m³, bei Rohrleitungssystemen 10m³
  • Pumpenförderleistung (Nachspeiserate): 85 +/-15 l/h
  • Farbliche Festlegung der Verbindungsleitungen: Messleitung – rot; Saug- oder Druckleitung – weiß oder glasklar; Auspuffleitung (bei Unterdrucksystemen)– grün
  • Unterdruckleckanzeiger dürfen nur für einen Tank bzw. Rohrleitung eingesetzt werden, Überdrucksysteme hingegen können über geeignete Verteilersysteme mehrere Überwachungsräume gleichzeitig überwachen.