Einbau DRK32

Wie ist der Installationsablauf?

Nach Planvorgaben wird die Rohrleitung von unserem Team eingebaut.

Wie lange dauert die Installation?

Die Installation dauert je nach Größe des Projekts 1 bis 4 Wochen.

Welche Qualifikationen werden benötigt?

WHG Zulassung und gültige Schweißzertifikate.

Um die Qualität und die Einhaltung der Anforderungen an das Rohrleitungssystems nach Bauart und Zulassung DRK32 sicherzustellen, werden nur Fachbetriebe mit nachweisbaren Kenntnissen auf dem Gebiet der Schweißtechnik autorisiert. Zusätzlich muss jeder Fachbetrieb eine Lizenz zur Herstellung der Rohrleitung erwerben.

Wie bekommen Sie die Lizenz?

Projektbezogene Lizenzen:
Diese deutlich preiswertere Lizenzvergabe erfolgt für die autorisierten Anlagenbauer ausschließlich über den Mitgliederbereich.

Die Lizenzvergabe in einzelnen Schritten:

  1. Füllen Sie das Registrierungsformular aus
  2. Wir prüfen Ihre Qualifikation.
  3. Sie werden von uns freigeschalten zu unserem Login-Bereich. Hier stehen alle relevanten Daten wie die Bauzulassung DRK32 kostenlos zum Download zur Verfügung.
  4. Sie müssen jedes Projekt bei uns anmelden.
    Die Anmeldung erfolgt über das eigens dafür eingerichtete Formular im Mitgliederbereich.
    Jedes Projekt enthält eine individuelle Projektnummer.
  5. Sie können Ihr doppelwandiges Rohr selbst herstellen oder Sie nutzen die Vorteile von uns, der DRK32 GmbH, wir haben die Rohre und Formteile für Sie vorgefertigt und können diese somit „just-in-time“ auf Ihre Baustelle liefert.
  6. Die Lizenzgebühr wird fällig, sobald die zuständige ZÜS das Objekt abgenommen hat.

Über DRK32 GmbH:

Bei Bestellung der vorgefertigten und konfektionierten Rohrleitungskomponenten sind die sonst fälligen projektbezogenen Lizenzgebühren bereits entrichtet.

Welche Vorteile haben Sie?

Vorteile von DRK32:

  • Zulassung für Erdbebengebiete
  • Festlager (Knotenpunkte)
  • Die Standardlänge ohne Festpunkte ist 50m
  • Die Einbautiefe ist 0,5 m.


Somit haben Sie ein zugelassenes System, das problemlos von der Behörde anerkannt wird.